Wer an der Uni Kiel bisher eine Prüfung dreimal nicht bestanden hatte, musste sich auf eine Menge Bürokratie gefasst machen. Um nicht endgültig durchzufallen, konnte ein Härtefallantrag gestellt werden. Dieser wird nun durch die neue Jokerregelung ersetzt. Doch was hat es damit auf sich?
Prüfungen konnten bei Nichtbestehen zwei Mal wiederholt werden. Wenn auch im dritten Versuch eine 5,0 im Prüfungsverzeichnis stand, gab es bisher nur die Hoffnung, durch die Härtefallregelung einen vierten Versuch zu erhalten. Dieser Antrag war jedoch mit bürokratischem Aufwand verbunden und wurde nur bewilligt, wenn ein besonderer Härtegrund vorlag. Für Studierende in dieser Situation hing somit das weitere Studium von der Zulassung zur Härtefallprüfung ab – denn ein endgültiges „Nicht bestanden“ in einem Pflichtmodul führt zwangsläufig auch zum „Nicht bestanden“ im gesamten Studienfach und somit im schlimmsten Fall zur Exmatrikulation.
Mit der Einführung der Jokerregelung soll diese Notsituation nun aufgehoben werden. Die Änderung in der Prüfungsordnung besagt, dass Studierende während ihres Studiums nun zwei Mal die Möglichkeit haben, einen vierten Prüfungsversuch ohne weiteren Aufwand wahrzunehmen. Hierfür muss ein schriftlicher Antrag innerhalb eines Monats nach Ende des Prüfungszeitraums eingereicht werden.
„Die zur Verfügung stehenden ‚Joker‘ sollten mit Bedacht ausgewählt und eingesetzt werden“, so Dr. Rosemarie Winterfeld, Geschäftsführerin des Zentralen Studienausschusses. Denn allen Studierenden stehen während ihres gesamten Studiums nur zwei Joker zur Verfügung. Ist ein Joker einmal verbraucht, so wird auch bei einem Studiengangwechsel oder bei der Einschreibung in einen Masterstudiengang kein neuer Joker gestattet. Winterfeld empfiehlt daher in ihrem Informationsschreiben, sich lieber rechtzeitig von einer Prüfung abzumelden oder das Rücktrittsrecht in Betracht zu ziehen.
Die Jokerregelung stellt somit sicher, dass Studierenden das Fortsetzen ihres Studiums auch in schwierigen Fällen erleichtert und die Zwangsexmatrikulation erschwert wird. Die Joker können von Studierenden ab sofort eingesetzt werden, sofern der letzte Prüfungsversuch nach dem 1. Juli 2014 stattfand.
Meinst du in deinem letzten Satz vllt eher „…sofern der letzte Prüfungsversuch NACH dem 1. Juli 2014 stattfand“?!
Sonst würde das doch bedeuten, dass Menschen, die im letzten Prüfungszeitraum eine Klausur zum dritten Mal nicht bestanden haben Pech haben, während Menschen, die im Februar oder März zum dritten Mal durchgefallen sind, oder auch irgendwann anders in den Jahren 1665-30.06.2014 einen neuen Versuch beantragen können…
Stimmt, da hast du natürlich recht. Wird sofort korrigiert.
Hallo,
gut zu wissen, dass es solch eine Regelung gibt.
Gilt diese Regelung auch für die FH Kiel ?
Die FH Kiel hat eine andere Prüfungsordnung, daher gilt der Joker nur für die CAU.