Was hat es mit der neuen Prüfungsverfahrensordnung der FH Kiel auf sich?

PVO – drei Buchstaben, viele Regelungen. Jeder Student muss sich an sie halten, aber kaum jemand kennt ihre Bedeutung im Detail. PVO bedeutet Prüfungsverfahrensordnung. Im Oktober wurde an der Fachhochschule Kiel eine neue PVO beschlossen, die mit dem Sommersemester 2018 in Kraft tritt. Was genau diese Prüfungsverfahrensordnung regelt, wen das alles betrifft und welche Folgen das für die Studierenden der FH Kiel hat, habe ich Marc Messerschmidt vom AStA der FH Kiel gefragt.

Marc Messerschmidt vom AStA der FH Kiel

Marc Messerschmidt (24) studiert im vierten Semester Wirtschaftsinformatik. Seit Juni letzten Jahres ist er im AStA. Vorher war er im Präsidium des Studierendenparlaments. Er ist, zusammen mit Peter Mollenhauer, Vorstand des AStA. Dabei kümmert er sich um die Finanzen der Studierenden und leistet Koordinationsarbeit mit verschiedenen Referenten und anderen ASten. Aktuelle Themen sind gerade ein mögliches landesweites Semesterticket, die Parkplatzsituation auf dem Campus und, unser heutiges Thema, die neue Prüfungsverfahrensordnung (PVO) der FH Kiel.

 

KN CollegeBlog: Hallo Marc, was ist denn eigentlich diese Prüfungsverfahrensordnung?

Marc Messerschmidt: Die Prüfungsverfahrensordnung regelt die Verfahren der Prüfungen. Das ist aber nicht die einzige Ordnung, die es gibt. Es gibt zusätzlich für jeden Fachbereich die Prüfungsordnungen, die das noch etwas detaillierter regeln. Die PVO regelt die groben Abläufe, also z.B. was passiert, wenn man nicht zu einer Prüfung erscheint. In manchen Fachbereichen ist es noch so, dass man, wenn man nicht zur Prüfung kommt, eine Fünf bekommt. In einigen Fachbereichen ist es aber auch so, dass du hingehen kannst, oder eben nicht. Das ist egal. Mit der neuen PVO ist es dann in Zukunft für alle Fachbereiche gleich: Wenn du dich zur Prüfung anmeldest, ist es dann auf jeden Fall verbindlich, weil du sonst durchgefallen bist.

Die neue PVO tritt im Sommersemester 2018 in Kraft

KN CollegeBlog: Warum gibt es denn überhaupt eine neue PVO?

Marc Messerschmidt: Die neue PVO wurde vom Senat beschlossen und tritt ab 1. März 2018 in Kraft. Jeder der zum Sommersemester neu zu studieren anfängt, studiert unter dieser neuen PVO. Die Studierenden, die noch unter alten PVO studieren, werden das wahrscheinlich auch zu Ende tun können und müssen nicht auf die neue wechseln. Der Sinn dahinter ist es, zu zentralisieren, damit es in den Fachbereichen gleich ist. Aktuell macht jeder Fachbereich noch etwas Anderes.

KN CollegeBlog: Was haltet ihr als AStA davon und wofür habt ihr euch eingesetzt?

Marc Messerschmidt: Die neue PVO hat ein paar Neuerungen, die wir nicht so gut finden. Da wären wir dann wieder bei der Regelung, die ich eben schon angesprochen hatte; dass, wenn man sich zu allen Prüfungsleistungen außer Klausuren anmeldet, man auch wirklich hingehen muss, es sei denn man hat sich fristgerecht abgemeldet, denn ansonsten ist man durchgefallen. Diese Regelung gibt es aktuell nur in einigen Fachbereichen und soll jetzt für alle gelten. Damit haben wir ein Problem, weil man den Studierenden damit unterstellt, sich einfach für alle Prüfungen anzumelden und dann nur zu einer Prüfung zu kommen. Sobald man den Studierenden unterstellt, dass sie nicht so schnell und so gut wie möglich mit dem Studium fertig werden wollen, macht das Ganze keinen Sinn mehr, finde ich. Man unterstellt den Studierenden, sie wollen Zeit schinden, sie wollen ganz lange studieren und so weiter. Und sobald man das tut, macht das meiner Meinung nach keinen Sinn mehr.

Neu in der PVO: Der Arzt-Zettel

KN CollegeBlog: Mit den Ergebnissen seid ihr generell also nicht so zufrieden?

Marc Messerschmidt: Im letzten Semester hatten wir dazu eine Vollversammlung und auch eine Arbeitsgruppe vom StuPa, in der sich viele Studierende mit der neuen PVO auseinandergesetzt haben und sich mit den Verantwortlichen der FH getroffen haben. Sie haben versucht, möglichst viel zu verbessern. Das hat auch Früchte getragen. Aber dennoch bleiben Dinge, mit denen wir nicht einverstanden sind. Wenn du z.B. krank bist, musst du zum Arzt und dir einen Vordruck ausfüllen lassen. Das gilt für alle Prüfungsleistungen, außer bei Klausuren. Das heißt, der Arzt muss ausfüllen, dass du auch wirklich nicht zur Prüfung kommen konntest. Wenn du dich morgens also einfach schlecht gefühlt hast, und der Arzt das deswegen nicht ausfüllt, zählt das als „nicht bestanden“.

KN CollegeBlog: Es reicht also gar kein einfaches Attest mehr, sondern mit der neuen PVO zählt nur noch dieses Formular?

Marc Messerschmidt: Genau. Damit sind wir nicht zufrieden. Der Arzt ist gezwungen, in diesem Formular etwas preiszugeben, was er aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht eigentlich nicht müsste. Und, wenn ich mir den Zeh breche, wäre es demzufolge kein Grund, nicht zur Prüfung zu kommen. Wenn ich aber Schmerzmittel nehme und total benebelt bin, kann ich die Prüfung nicht schreiben, auch wenn „nur“ mein Zeh gebrochen ist. Wir haben darüber auch abstimmen lassen. Es waren sehr viele Leute da, das Audimax war völlig überfüllt. Die Studierenden haben sich klar dagegen ausgesprochen. Wir haben alles gegeben, aber jetzt ist es doch so gekommen.

KN CollegeBlog: Und das ist jetzt beschlossen? Oder gibt es noch Möglichkeiten, daran zu rütteln?

Marc Messerschmidt: Das hat der Senat so beschlossen. Man kann immer noch etwas ändern, das ist aber sehr unwahrscheinlich. Die Sache wird jetzt schon von den Ministerien geprüft. Die haben noch einige Details geändert, aber die Sache steht schon in den Startlöchern.

Vermischte Reaktionen

KN CollegeBlog: Wie sehen allgemein die Reaktionen der Studierenden aus?

Marc: Für einige Fachbereiche wird die Prüfungssituation strenger, für andere bleibt alles gleich und für einige verbessert es sich sogar. Es gibt also total gemischte Gefühle. Aber das musste im Zuge der Bologna-Reform, die ja alles vergleichbar macht, irgendwann kommen. Aber die neue PVO bringt nicht nur Negatives. Es gibt auch eine neue Variation an Prüfungsleistungen, die man erbringen kann. Da gibt es ganz viele verschiedene Sachen, die man abgeben kann: Protokolle, Berichte… Es wird auch ein hohes Augenmerk auf interdisziplinäre Lehre gesetzt. Das ist auch sehr interessant. Jetzt ist es ja gerade so, dass man als Wahlpflichtkurse das Wahlpflichtangebot des Fachbereichs nutzen kann, oder Kurse in den Interdisziplinären Wochen belegen kann. In Zukunft kann man zusätzlich auch Kurse aus anderen Fachbereichen oder Studiengängen belegen. Dann kann man also in anderen Fachbereichen wildern und gucken, was man da gerne belegen möchte. Dann kann also z.B. ein Informatiker einen Pädagogikkurs belegen, wenn er Lust darauf hat.

KN CollegeBlog: Vielen Dank für das Gespräch!

 

In einer vorherigen Version stand statt „allen Prüfungsleistungen außer Klausuren“ das Wort „Klausur“. Dies wurde auf Wunsch des Interviewpartners geändert.

 

2 Gedanken zu „Was hat es mit der neuen Prüfungsverfahrensordnung der FH Kiel auf sich?

  1. Niklas (ehem. AG PVO)

    Abgesehen von kleineren, weniger wichtigen Details ist in diesem Interview eine entscheidende Fehlinformation bzw. Uneindeutigkeit.
    Grundsätzlich ist es in der Tat so, dass ein nicht-Antreten zur angemeldeten Prüfung eine Bewertung mit „nicht bestanden“ ergibt. In der PVO steht allerdings in §12 (2) Satz 4: „Abweichend gilt bei einer Klausur, dass das Nichterscheinen einem ordnungsgemäßen Rücktritt auch ohne Angabe eines triftigen Grundes gleichgestellt ist.“
    Wer also nicht zur angemeldeten Klausur erscheint, aus welchen Gründen auch immer, ist nicht durchgefallen! Die Person hat weiterhin genau so viele Versuche wie vorher, das Nichterscheinen hat keine negativen Konsequenzen für den oder die Studi.
    Dafür wurde in den Gremien und Arbeitsgruppen der FH lange, hart und gegen starke Widerstände seitens einiger Profs gekämpft.
    Bei allen anderen Prüfungsformen, also auch z.B. mündliche Prüfungen, gilt weiterhin wie gehabt für alle, dass durchfällt, wer nicht kommt.
    Ich bitte darum, das richtig zu stellen und keine Fehlinfos zu verbreiten.
    Die Erwähnung des eingeführten Freiversuchs (vgl. § 11 letzter Satz) wäre sicher auch noch hilfreich gewesen, aber sei es drum.

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    1. Niklas (ehem. AG PVO)

      Achso, eben vergessen: Einsehbar ist die PVO, um die es geht, übrigens unter https://www.fh-kiel.de/fileadmin/Data/fachhochschule/Hochschulrecht/RechtDerFHKiel/Studien_undPruefungsangelegenheiten/Pruefungsverfahrensordnung/Neufassung_PVO_11102016.pdf

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